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P-Konto Bescheinigung
(PDF - Download) gültig ab 01.07.2025



Pfändungstabelle zu § 850c ZPO, Stand: Juli 2025 (Monatssätze)
gültig seit Juli 2025 bis 30. Juni 2026.


Gesetzesänderung.:

Alle Insolvenzverfahren die ab dem 01.10.2020 beantragt werden haben eine einheitliche Laufzeit bis zur Erteilung der RESTSCHULDBEFREIUNG von nur noch drei Jahren.

Die Sperrfrist für ein zweites Verfahren (Laufzeit dann fünf Jahre) erhöht sich auf 11 Jahre. Vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Coronakrise, die viele Mitbürger in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat und noch bringen wird ist diese Änderung begrüßenswert.

Den Betroffenen wird damit ein noch schnellerer wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht. Die Verfahrensverkürzung gilt für Verbraucher, Privatpersonen, Selbstständige und ehemals Selbstständige, gleichermaßen.

Die Verkürzung ist unbefristet.

Eine neue Obliegenheit wird für den Schuldner zusätzlich in § 295 InsO eingeführt " Keine unangemessenen Verbindlichkeiten " zu begründen. Prüfung dieser neuen Obliegenheitsverletzung und VERSAGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG auch von  "Amts" wegen, wenn gleichzeitig die Befriedigungsinteressen der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt sind. Bisher brauchte es für die Versagung den Antrag eines Insolvenzgläubigers.

Gerne klären wir Sie über die genaue Verfahrensweise in einem persönlichen Gespräch auf.


Seit 01.07.2015 haben wir für unsere Gesprächstermine eine neue Adresse :

Wir empfangen Sie gerne nach erfolgter Terminabsprache in den Räumen unseres Kooperationspartners:

Rechtsanwälte Hartman-Hilter Lindwurmstrasse 3 / 3.Stock.

Übrigens, wenn Sie die Woche über auswärts arbeiten, bieten wir auch Samstags Besprechungstermine an!

- Postadresse IN-SOLVE ist weiterhin Kaiser-Ludwig-Platz 6, 80336 München.






 
 

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