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P-Konto
Bescheinigung
(PDF - Download) gültig ab 01.07.2025
Pfändungstabelle zu § 850c ZPO,
Stand: Juli 2025 (Monatssätze)
gültig seit Juli 2025 bis 30. Juni
2026.
Gesetzesänderung.:
Alle Insolvenzverfahren die ab dem
01.10.2020 beantragt werden haben eine einheitliche
Laufzeit bis zur Erteilung der RESTSCHULDBEFREIUNG
von nur noch drei Jahren.
Die Sperrfrist für ein zweites Verfahren (Laufzeit
dann fünf Jahre) erhöht sich auf 11 Jahre. Vor dem
Hintergrund der immer noch andauernden Coronakrise,
die viele Mitbürger in finanzielle Schwierigkeiten
gebracht hat und noch bringen wird ist diese
Änderung begrüßenswert.
Den Betroffenen wird damit ein noch schnellerer
wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht. Die
Verfahrensverkürzung gilt für Verbraucher,
Privatpersonen, Selbstständige und ehemals
Selbstständige, gleichermaßen.
Die Verkürzung ist unbefristet.
Eine neue Obliegenheit wird für den Schuldner
zusätzlich in § 295 InsO eingeführt " Keine
unangemessenen Verbindlichkeiten " zu begründen.
Prüfung dieser neuen Obliegenheitsverletzung und
VERSAGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG auch von
"Amts" wegen, wenn gleichzeitig die
Befriedigungsinteressen der Insolvenzgläubiger
beeinträchtigt sind. Bisher brauchte es für die
Versagung den Antrag eines Insolvenzgläubigers.
Gerne klären wir Sie über die genaue Verfahrensweise
in einem persönlichen Gespräch auf.
Seit
01.07.2015 haben wir für unsere
Gesprächstermine eine neue Adresse :
Wir
empfangen Sie gerne nach erfolgter
Terminabsprache in den Räumen unseres
Kooperationspartners:
Rechtsanwälte Hartman-Hilter
Lindwurmstrasse 3 / 3.Stock.
Übrigens, wenn Sie die Woche über auswärts
arbeiten, bieten wir auch Samstags
Besprechungstermine an!
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Postadresse IN-SOLVE ist weiterhin
Kaiser-Ludwig-Platz 6, 80336 München.
München
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